Sie selbst oder ein anderes Familienmitglied benötigt Unterstützung? Sei es altersbedingt, durch Krankheit oder einen Unfall? Unsere Pflegeberater vor Ort unterstützen und beraten Sie, eine gute Lösung für Ihre Situation zu finden.
Grundsätzlich kann jeder telefonischen oder persönlichen Kontakt zu uns aufnehmen, der Fragen rund um das Thema Pflege hat oder Unterstützung bei der Bewältigung seines Alltags benötigt.
Aufgabe unserer Pflegeberater ist es, Sie oder ihre Angehörigen kompetent zu beraten und Sie auf Wunsch bei der Auswahl von Angeboten zu unterstützen.
Hausbesuche möglich
Bei Bedarf kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause
Kostenlose Beratung
Die Pflegeberatung ist für Sie kostenlos
Kompetente Unterstützung
Erfahrene Pflegeberater helfen bei der Auswahl passender Angebote
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungsbesuche in Anspruch zu nehmen.
Diese Beratungsbesuche dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Qualitätssicherung der häuslichen Pflege
Praktische pflegefachliche Unterstützung
Regelmäßige Hilfestellung für pflegende Angehörige
Halbjährlich
Einmal pro Halbjahr ist ein Beratungsbesuch verpflichtend
Vierteljährlich
Einmal pro Quartal ist ein Beratungsbesuch verpflichtend
Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, daher ist auch kein Beratungsbesuch verpflichtend. Dennoch können Versicherte mit Pflegegrad 1 freiwillig Beratungsbesuche in Anspruch nehmen.
Wichtig: Die Kosten für die Beratungsbesuche werden von der Pflegekasse übernommen. Bei Nichtwahrnehmung der verpflichtenden Beratungsbesuche kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder entziehen.
Je nach Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit werden betroffene Personen in verschiedene Pflegegrade eingeordnet. Je schwerer die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, umso höher ist die Leistung aus der Pflegeversicherung.
Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen (Härtefall)
Neben den klassischen Bereichen werden auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens umfassend betrachtet:
Versicherte, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gegenüber der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.
Versicherte, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben einen gesetzlichen Anspruch
Versicherte, die einen Antrag auf Leistungen gestellt haben und bei denen ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht
Versicherte, die sich mit ihrem Pflegebedarf an die Pflegekassen wenden, um die Pflegebedürftigkeit durch eine Begutachtung feststellen zu lassen
Weitere Informationen und hilfreiche Ressourcen zum Thema Pflege
Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für Ihre kostenlose Pflegeberatung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation – ob telefonisch, per E-Mail oder bei einem Hausbesuch.