Britta Lauerwald - Betreuungs- und ambulante Dienste
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15. Januar 2025
Britta Lauerwald
Gesetzesänderungen

Das Pflegezeitgesetz 2025: Ihre Rechte als pflegender Angehöriger

Beruf und Pflege unter einen Hut zu bekommen, ist eine der größten Herausforderungen für Angehörige. Das Pflegezeitgesetz bietet wichtige Unterstützung – hier erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Möglichkeiten.

Liebe Leserinnen und Leser,

als Inhaberin von Betreuungs- und ambulante Dienste Lauerwald erlebe ich täglich, wie schwierig es für berufstätige Menschen ist, plötzlich die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen. Viele wissen nicht, welche Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten ihnen das Pflegezeitgesetz bietet. Deshalb möchte ich Ihnen heute einen umfassenden Überblick geben.

Was ist das Pflegezeitgesetz?

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) gibt Arbeitnehmern das Recht, sich für die Pflege naher Angehöriger von der Arbeit freistellen zu lassen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Es unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Freistellung, je nach Situation und Dauer des Pflegebedarfs.

Interaktive Übersicht: Alle Möglichkeiten auf einen Blick

Die folgende Übersicht zeigt Ihnen alle Aspekte des Pflegezeitgesetzes auf einen Blick:

Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
Pflegezeit (Freistellungsmöglichkeiten)
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tage):
• Organisation der Pflege
• Pflegeunterstützungsgeld während der Zeit
Längere Freistellung (bis zu 6 Monate):
• Vollständige oder teilweise Freistellung
• Pflege eines Angehörigen zu Hause
Familienpflegezeit
Teilzeitmodell (bis zu 24 Monate):
• Reduzierung der Arbeitszeit (mindestens 15 Stunden/Woche)
• Kombination mit Pflegezeit möglich
Rechtsansprüche und Voraussetzungen
Finanzielle Unterstützung

Die drei Säulen des Pflegezeitgesetzes

1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (bis zu 10 Tage)

Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, haben Sie das Recht auf bis zu 10 Arbeitstage Freistellung. Diese Zeit können Sie nutzen, um die Pflege zu organisieren und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

  • Sofortige Freistellung ohne Vorankündigung möglich
  • Pflegeunterstützungsgeld: 90% des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts
  • Antrag bei der Pflegekasse des pflegebedürftigen Angehörigen

2. Pflegezeit (bis zu 6 Monate)

Für eine längere Pflegezeit können Sie sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Diese Möglichkeit besteht für bis zu sechs Monate pro pflegebedürftigem Angehörigen.

  • Vollständige oder teilweise Freistellung möglich
  • Kündigungsschutz während der gesamten Zeit
  • Zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) möglich

3. Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate)

Die Familienpflegezeit ermöglicht eine längerfristige Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche. Diese kann mit der Pflegezeit kombiniert werden.

  • Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche reduzieren
  • Bis zu 24 Monate möglich
  • Kombinierbar mit Pflegezeit
  • Ebenfalls zinsloses Darlehen möglich

Wichtige Voraussetzungen

Damit Sie diese Rechte in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Arbeitgeber muss mehr als 15 Beschäftigte haben (bei Familienpflegezeit: mehr als 25)
  • Die Pflegebedürftigkeit muss durch die Pflegekasse bescheinigt werden
  • Es muss sich um einen nahen Angehörigen handeln (Ehepartner, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, etc.)
  • Die häusliche Pflege muss sichergestellt werden

Mein Rat aus der Praxis

In meiner täglichen Arbeit erlebe ich immer wieder, dass Angehörige zu spät über ihre Rechte informiert werden. Mein Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig und scheuen Sie sich nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die für Sie passende Lösung zu finden und alle notwendigen Schritte einzuleiten.

Wichtiger Hinweis

Die Antragstellung sollte so früh wie möglich erfolgen. Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ist zwar keine Vorankündigung nötig, aber die anderen Formen der Freistellung müssen rechtzeitig beim Arbeitgeber angemeldet werden.

Das Pflegezeitgesetz ist ein wichtiges Instrument, um Beruf und Pflege zu vereinbaren. Lassen Sie sich nicht von der Komplexität abschrecken – wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte zu verstehen und zu nutzen.

Haben Sie Fragen zum Pflegezeitgesetz?

Gerne berate ich Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten und unterstütze Sie bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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