Beruf und Pflege unter einen Hut zu bekommen, ist eine der größten Herausforderungen für Angehörige. Das Pflegezeitgesetz bietet wichtige Unterstützung – hier erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
Liebe Leserinnen und Leser,
als Inhaberin von Betreuungs- und ambulante Dienste Lauerwald erlebe ich täglich, wie schwierig es für berufstätige Menschen ist, plötzlich die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen. Viele wissen nicht, welche Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten ihnen das Pflegezeitgesetz bietet. Deshalb möchte ich Ihnen heute einen umfassenden Überblick geben.
Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) gibt Arbeitnehmern das Recht, sich für die Pflege naher Angehöriger von der Arbeit freistellen zu lassen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Es unterscheidet zwischen verschiedenen Formen der Freistellung, je nach Situation und Dauer des Pflegebedarfs.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen alle Aspekte des Pflegezeitgesetzes auf einen Blick:
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, haben Sie das Recht auf bis zu 10 Arbeitstage Freistellung. Diese Zeit können Sie nutzen, um die Pflege zu organisieren und eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.
Für eine längere Pflegezeit können Sie sich vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen. Diese Möglichkeit besteht für bis zu sechs Monate pro pflegebedürftigem Angehörigen.
Die Familienpflegezeit ermöglicht eine längerfristige Reduzierung der Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden pro Woche. Diese kann mit der Pflegezeit kombiniert werden.
Damit Sie diese Rechte in Anspruch nehmen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
In meiner täglichen Arbeit erlebe ich immer wieder, dass Angehörige zu spät über ihre Rechte informiert werden. Mein Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig und scheuen Sie sich nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die für Sie passende Lösung zu finden und alle notwendigen Schritte einzuleiten.
Die Antragstellung sollte so früh wie möglich erfolgen. Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ist zwar keine Vorankündigung nötig, aber die anderen Formen der Freistellung müssen rechtzeitig beim Arbeitgeber angemeldet werden.
Das Pflegezeitgesetz ist ein wichtiges Instrument, um Beruf und Pflege zu vereinbaren. Lassen Sie sich nicht von der Komplexität abschrecken – wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte zu verstehen und zu nutzen.
Gerne berate ich Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten und unterstütze Sie bei der Antragstellung. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
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