Britta Lauerwald - Betreuungs- und ambulante Dienste
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20. Januar 2025
Britta Lauerwald
Rechner & Tools

Entlastungsbetrag 2025: Interaktiver Rechner für optimale Nutzung

Der Entlastungsbetrag steigt 2025 auf 131 Euro monatlich. Mit unserem interaktiven Rechner finden Sie heraus, wie Sie Ihr Budget optimal nutzen können.

Liebe Leserinnen und Leser,

eine der häufigsten Fragen, die mir in der Beratung gestellt wird, lautet: "Wie kann ich den Entlastungsbetrag am besten nutzen?" Mit der Erhöhung auf 131 Euro monatlich ab 2025 und den neuen Kombinationsmöglichkeiten wird diese Frage noch wichtiger. Deshalb habe ich für Sie einen interaktiven Rechner entwickelt, der Ihnen dabei hilft, Ihr persönliches Entlastungsbudget optimal zu planen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche Leistung der Pflegeversicherung, die allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zusteht. Er dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.

Wichtige Änderungen 2025

  • Erhöhung von 125 € auf 131 € monatlich
  • Flexiblere Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Leistungen
  • Vereinfachte Umwandlung von Pflegesachleistungen

Verwendungsmöglichkeiten

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene anerkannte Leistungen verwendet werden:

  • Alltagsbegleitung: Unterstützung bei Einkäufen, Spaziergängen oder Arztbesuchen
  • Haushaltshilfe: Reinigung, Wäsche, Zubereitung von Mahlzeiten
  • Betreuungsangebote: Teilnahme an Gruppenaktivitäten oder individuelle Betreuung
  • Kurzzeitpflege: Aufstockung des Eigenanteils
  • Verhinderungspflege: Zusätzliche Finanzierung

Interaktiver Budget-Rechner

Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, wie sich die Umwandlung von Pflegesachleistungen auf Ihr Gesamtbudget auswirkt. Geben Sie einfach Ihren Pflegegrad und den gewünschten Umwandlungsprozent ein:

Budget-Rechner

Praktische Tipps aus meiner Beratungspraxis

1. Nicht genutztes Budget ansparen

Viele wissen nicht, dass der Entlastungsbetrag bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen werden kann. So können Sie größere Ausgaben wie Kurzzeitpflege oder umfangreichere Haushaltsdienstleistungen finanzieren.

2. Kombination mit Verhinderungspflege

Der Entlastungsbetrag kann zusätzlich zur Verhinderungspflege genutzt werden. So stehen Ihnen insgesamt bis zu 1.816 Euro (1.685 € + 131 €) für Entlastungsleistungen zur Verfügung.

3. Umwandlung von Sachleistungen

Bis zu 40% Ihrer Pflegesachleistungen können Sie in zusätzlichen Entlastungsbetrag umwandeln. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Sie nicht alle Sachleistungen benötigen, aber mehr Unterstützung im Haushalt wünschen.

Mein Tipp

Lassen Sie sich nicht von der Komplexität abschrecken. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen dabei, alle Möglichkeiten optimal zu nutzen. Gerne unterstütze ich Sie bei der Planung Ihres individuellen Entlastungsbudgets.

Der Entlastungsbetrag ist ein wertvolles Instrument zur Unterstützung im Pflegealltag. Mit der richtigen Planung können Sie das Maximum aus Ihrem Budget herausholen und sich spürbar entlasten.

Individuelle Beratung gewünscht?

Gerne erstelle ich mit Ihnen gemeinsam einen maßgeschneiderten Plan für die optimale Nutzung Ihres Entlastungsbudgets. Kontaktieren Sie mich für eine kostenlose Erstberatung.

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